{"id":6,"date":"2013-03-21T21:33:46","date_gmt":"2013-03-21T19:33:46","guid":{"rendered":"http:\/\/www.wwd-direkt.de\/?page_id=6"},"modified":"2013-04-12T11:20:41","modified_gmt":"2013-04-12T09:20:41","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.wwd-direkt.de\/?page_id=6","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<h2>1. Geltung<\/h2>\n<p>unsere leistungen erfolgen ausschlie\u00dflich auf der grundlage der nachstehend aufgef\u00fchrten allgemeinen gesch\u00e4ftsbedingungen (agb). etwaige entgegenstehende agb unserer auftraggeber haben keine g\u00fcltigkeit, es sei denn, diese wurde von uns ausdr\u00fccklich und schriftlich best\u00e4tigt. weitere vereinbarungen wurden zwischen uns und unserem auftraggeber nicht getroffen und m\u00fcndliche zusagen wurden nicht abgegeben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>2. Angebote<\/h2>\n<p><strong>2.1.<\/strong> alle preis- und leistungsangebote sind stets freibleibend und werden erst durch unsere auftragsbest\u00e4tigung verbindlich. preisangaben gelten in eur zzgl. der gesetzlichen mehrwertsteuer.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>2.2.<\/strong> die angebotenen preise f\u00fcr die verteilung von prospekten, zeitungen, katalogen, warenproben o.\u00e4. gelten grunds\u00e4tzlich jeweils per 1.000 st\u00fcck. die kalkulation beruht auf den angaben des auftraggebers zu format und gewicht des verteilobjektes, der zielgruppe, der verteilart sowie der bebauungsstruktur des verteilgebietes. bei nachtr\u00e4glichen ver\u00e4nderungen dieser voraussetzungen ist ein entsprechend neuer preis zu vereinbaren bzw. zu zahlen. die verteilart briefkasteneinwurf setzt voraus, dass das verteilobjekt dem format nach briefkastengerecht ist. f\u00fcr sperrige werbesendungen erfolgt in der regel ein preisaufschlag zwischen 5 und 20%.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>3. Anlieferung<\/h2>\n<p><strong>3.1.<\/strong> sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist das verteilgut bis sp\u00e4testens 3 tage vor dem verteiltermin frei haus an die vereinbarte lageranschrift zu liefern. muss der verteilbeginn aufgrund einer nicht rechtzeitigen anlieferung oder einer kurzfristigen auftrags\u00e4nderung verschoben werden, sind wir berechtigt, die entstandenen aufwendungen (wartezeiten, personalbereitstellung sowie besondere transport- und regiekosten) dem aufraggeber in rechnung zu stellen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>3.2.<\/strong> in unseren lagern haften wir f\u00fcr die sorgsame lagerung und behandlung des materials.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>3.3.<\/strong> die anlieferung des verteilgutes erfolgt zu gleichen einheiten geb\u00fcndelt bzw. in kartons verpackt (i.d.r. zu 100 \/ 200 \/ 500 st\u00fcck) auf europaletten. f\u00fcr die notwendige nachb\u00fcndelung von ungeb\u00fcndelt angeliefertem material berechnen wir \u20ac 2,50 per 1.000 st\u00fcck.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>3.4.<\/strong> wir \u00fcbernehmen keinerlei haftung f\u00fcr die korrektheit der st\u00fcckzahlen, die sich innerhalb der b\u00fcndel- bzw. verpackungseinheiten befinden. \u00fcberdrucke des verteilgutes, die bis zu 10% der gesamtauflage ausmachen k\u00f6nnen, ohne dass diese position auf den lieferscheinen ausgewiesen ist, werden nur nach gesondertem schriftlichem auftrag verteilt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>3.5.<\/strong> bei verteilgut mit unterscheidungsmerkmalen, wie z.b. filialeindrucken, sind die b\u00fcndel\/pakete von au\u00dfen gut lesbar und sichtbar zu kennzeichnen, damit eine verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist. aus diesem grunde haben die sortierungen auf den einzelnen paletten auch so zu erfolgen, dass ausschlie\u00dflich gleiche arten zusammmengepackt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>4. Durchf\u00fchrung<\/h2>\n<p><strong>4.1.<\/strong> wurde nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart, erfolgt die verteilung ausschlie\u00dflich an privathaushalte durch briefkasteneinwurf (1 exemplar pro briefkasten).<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>4.2.<\/strong> in gr\u00f6\u00dferen wohnanlagen, in denen ein briefkasteneinwurf nicht erlaubt ist, kann auch eine mit der hausverwaltung abgestimmte menge des verteilgutes an einem daf\u00fcr vorgesehenen platz abgelegt werden. in f\u00e4llen von zu beliefernden h\u00e4usern mit innenliegenden briefk\u00e4sten und verschlossener hauseingangst\u00fcr (klingelh\u00e4user) wird versucht, durch mehrfaches klingeln in das haus hineinzugelangen \u2013 gelingt dieses nicht, wird es von der verteilung ausgeschlossen. in mehrfamilienh\u00e4usern mit briefk\u00e4sten auf der etage (steigerh\u00e4user) wird grunds\u00e4tzlich nur die unterste etage best\u00fcckt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>4.3.<\/strong> werbeverbotshinweise, die gut sichtbar am briefkasten oder haust\u00fcr angebracht sind, werden grunds\u00e4tzlich beachtet. anders lautende anweisungen m\u00fcssen vorab mit dem auftraggeber vereinbart werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>4.4.<\/strong> von der verteilung grunds\u00e4tzlich ausgeschlossen sind jegliche arten von gewerbebetrieben, heime und krankenh\u00e4user, ausl\u00e4nder- und feriensiedlungen, kleingartenkolonien, kasernen, h\u00e4user auf betriebs- und werksgel\u00e4nden sowie au\u00dferhalb geschlossener ortschaften liegende h\u00e4user und geh\u00f6fte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>5. Gew\u00e4hrleistung<\/h2>\n<p><strong>5.1.<\/strong> wir haften in keinster weise f\u00fcr den werbeerfolg einer verteilung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>5.2.<\/strong> der auftraggeber haftet f\u00fcr art, inhalt und text der verteilobjekte. wir sind berechtigt, bei technischen beanstandungen von inhalt oder form, die verteilung insgesamt oder teilweise abzulehnen. eine verteilung von objekten, die gegen bestehende gesetze versto\u00dfen, wird nicht durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>5.3.<\/strong> eine belieferung von 95 % der in dem vereinbartem verteilgebiet erreichbaren haushalte gilt als ordnungsgem\u00e4\u00dfe durchf\u00fchrung des verteilauftrages.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>5.4.<\/strong> wir sind berechtigt, f\u00fcr die durchf\u00fchrung der verteilauftr\u00e4ge subunternehmen einzusetzen, f\u00fcr deren leistung wir uneingeschr\u00e4nkt haften.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>5.5.<\/strong> etwaig angelieferte \u00fcbermengen sowie restmengen werden bis max. 2 wochen nach verteilung aufbewahrt und danach, sofern bei auftragserteilung keine vereinbarung dar\u00fcber geschlossen wurde, dass der auftraggeber \u00fcbersch\u00fcssiges material auf seine kosten zur\u00fccknehmen m\u00f6chte, automatisch als makulatur behandelt und vernichtet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>5.6.<\/strong> bei h\u00f6herer gewalt (insbesondere unwetter), streiks, unverschuldeten verz\u00f6gerungen, wie z.b. bei betriebsst\u00f6rungen, gleich welcher art, haften wir nicht f\u00fcr die termingerechte durchf\u00fchrung von auftr\u00e4gen. des weiteren entf\u00e4llt die haftung f\u00fcr sch\u00e4den oder minderung des verteilgutes durch brand, witterungseinfl\u00fcsse, bruch, versand oder durch dritte.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>6. Beanstandungen<\/h2>\n<p><strong>6.1.<\/strong> etwaige reklamationen \u00fcber die nicht vertragsgerechte ausf\u00fchrung einer verteilung haben innerhalb von 5 tagen nach verteilende schriftlich unter angabe der genauen anschrift (ort, stra\u00dfe und hausnummer), des namen des reklamanten sowie den genauen umst\u00e4nden, die den anlass der beanstandung bilden, zu erfolgen. sp\u00e4ter eingehende oder nicht formgerechte (z.b. globale) r\u00fcgen werden nicht anerkannt und nicht bearbeitet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>6.2.<\/strong> bei begr\u00fcndeten beanstandungen ist uns die m\u00f6glichkeit der nachbesserung (nachverteilung) zu gew\u00e4hren, soweit dieses nicht durch ein gegenteiliges interesse des auftraggebers ausgeschlossen ist (z.b. bei fix-terminen) bzw. unm\u00f6glich ist (z.b. aufgrund mangelnden verteilgutes). sollte diese nachbesserung fehlschlagen, steht dem auftraggeber ein recht zur minderung unter den gesetzlichen voraussetzungen zu. wird die garantierte verteilquote in h\u00f6he von 95 % unterschritten, so steht dem auftraggeber grunds\u00e4tzlich eine minderung der geschuldeten verg\u00fctung in dieser prozentualen gr\u00f6\u00dfenordnung zu. wenn jedoch die verteilung vertragsgem\u00e4\u00df ist und nur in teilbereichen begr\u00fcndete m\u00e4ngelr\u00fcgen zu erheben sind, so kann sich die minderung nur auf die verg\u00fctung f\u00fcr diesen verteilbezirk beziehen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>6.3.<\/strong> ein anspruch auf schadensersatz besteht generell nur dann, wenn uns grobe fahrl\u00e4ssigkeit oder vorsatz vorgeworfen werden kann. der schadensersatz ist in jedem fall auf das negative interesse beschr\u00e4nkt. schadensersatz f\u00fcr m\u00e4ngel und folgesch\u00e4den sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsatz oder grober fahrl\u00e4ssigkeit beruhen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>6.4.<\/strong> sollte sich nach der \u00fcberpr\u00fcfung einer beanstandung herausstellen, dass die verteilung vertragsgem\u00e4\u00df und innerhalb des rahmens von 95 % durchgef\u00fchrt wurde, sind wir berechtigt, dem auftraggeber die entstandenen kosten in rechnung zu stellen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>7. R\u00fccktritt und K\u00fcndigung<\/h2>\n<p><strong>7.1.<\/strong> sollte der auftraggeber von einem zustande gekommenen vertragsverh\u00e4ltnis aus gr\u00fcnden, die ausschlie\u00dflich in der sph\u00e4re des auftraggebers liegen, zur\u00fccktreten, so sind wir berechtigt, einen pauschalen schadensersatz in h\u00f6he von 30 % des gesamten auftragswertes einzufordern. die geltendmachung eines wesentlich h\u00f6heren schadensersatzes bleibt uns hierbei vorbehalten. gleichzeitig bleibt dem auftraggeber der nachweis vorbehalten, dass ein niedrigerer schadensersatz entstanden ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>7.2.<\/strong> vertr\u00e4ge \u00fcber regelm\u00e4\u00dfig wiederkehrende leistungen k\u00f6nnen mit einer frist von 3 monaten zum monatsschluss gek\u00fcndigt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>8. Zahlung<\/h2>\n<p><strong>8.1.<\/strong> sofern nichts anderes vereinbart ist, sind s\u00e4mtliche rechnungen sofort und ohne jeden abzug nach erhalt der rechnung f\u00e4llig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>8.2.<\/strong> bei zahlungsverzug oder stundung werden zinsen gem. \u00a7 288 bgb sowie einziehungsund mahnkosten berechnet, wobei der nachweis eines h\u00f6heren verzugsschadens jederzeit m\u00f6glich ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>8.3.<\/strong> wechsel werden nicht, schecks erf\u00fcllungshalber und unter dem vorbehalt der gutschrift angenommen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>8.4.<\/strong> bei zahlungsverzug des auftraggebers k\u00f6nnen wir die weitere ausf\u00fchrung eines verteilauftrages bis zur zahlung zur\u00fcckstellen und f\u00fcr die ausf\u00fchrung des restverteilauftrages vorkasse verlangen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>8.5.<\/strong> die zur\u00fcckhaltung einer zahlung oder eine aufrechnung mit ggf. bestehenden gegenanspr\u00fcchen des auftraggebers aus fr\u00fcheren auftr\u00e4gen ist mit ausnahme unbestrittener oder rechtskr\u00e4ftig festgestellter forderungen ausgeschlossen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>8.6.<\/strong> eingehende zahlungen tilgen unbeschadet einer anders lautenden bestimmung des bestellers jeweils zuerst die kosten, dann die zinsen und zuletzt die hauptforderung, bei mehreren forderungen zun\u00e4chst jeweils die \u00e4ltere.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>9. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/h2>\n<p>erf\u00fcllungsort und gerichtsstand ist der sitz des unternehmens.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h2>10. Schlussbestimmungen<\/h2>\n<p><strong>10.1.<\/strong> \u00fcbertragung von rechten und pflichten des auftraggebers aus dem mit uns geschlossenen vertrag bed\u00fcrfen zu ihrer wirksamkeit unserer schriftlichen zustimmung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>10.2.<\/strong> im falle der unwirksamkeit einzelner bestimmungen bleiben die \u00fcbrigen bestimmungen verbindlich. die unwirksame bestimmung wird durch eine wirtschaftlich gleichwertige bestimmung ersetzt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>10.3.<\/strong> s\u00e4mtliche erkl\u00e4rungen, welche die wirksamkeit des vertragsverh\u00e4ltnisses ber\u00fchren, bed\u00fcrfen der schriftform. eine \u00e4nderung des schriftformerfordernisses bedarf seinerseits der schriftform.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. 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